Erfolg hat viele Väter, auch Heuchler

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Erfolg hat viele Väter, auch Heuchler

Der Erfolg hat bekanntlich viele Väter. Da kann man auch ruhig mal heucheln, dass man das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgericht zum freien Strandeintritt begrüßt. Da lobt FDP-Landeschef Stefan Birkner das jetzt ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum freien Strandzutritt als „weises Urteil“ und der CDU-Tourismusexperte Axel Miesner „findet es richtig, dass Strände offen und frei nutzbar sind“.

Im Niedersächsischen Landtag hatte sich das aber noch ganz anders angehört:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/4983) und die Fraktion der LINKEN (Drs.16/5050) hatten dazu 2012 Gesetzentwürfe eingebracht, um ein Recht auf freien Strandzutritt zu ermöglichen.

In der Debatte am 14.09.2012 äußerten sich die Abgeordneten der damaligen Regierungsfraktionen dazu wie folgt:

Frank Oester-Helweg [CDU]: Die Ursache dieses Gesetzentwurfes (gemeint Entwurf der Fraktion der Grünen) liegt in Ihrem Grundbedürfnis nach mehr Reglementierung (Beifall bei der CDU – Clemens Große Macke [CDU]: Typisch! ..und in Ihrem gestörten Verhältnis zum Eigentum, meine Damen und Herren.(Beifall bei der CDU – Clemens Große Macke [CDU]: Auch das! Gut analysiert“

und

Hams-Heinrich Sander [FDP]: Meine Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf beraten, aber ich glaube, er gehört dahin, Herr Meyer, wo Sie viele Papiere auch hinschmeißen: in die Tonne!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)..“ (Seite 18394 ff. der Protokolle des Nds. Landtages 16. Wahlperiode)

In ihrer Regierungszeit von 2013-2017 haben die Grünen ihren Gesetzentwurf von 2012 allerdings auch nicht aufgegriffen.

So viel zum Thema Glaubwürdigkeit.

2017-09-29T13:25:51+00:00