Liebe Sahra, hier liegst Du falsch
Laut Tagesspiegel vom 15.03.24 hast Du erklärt: „Dass der Staat nach einer Ablehnung dieselben Leistungen weiterzahlt, ist dem Steuerzahler nicht erklärbar. Nach einer Übergangsfrist sollten Geldleistungen auslaufen, wenn kein Schutzstatus vorliegt“, und dass es „faktisch keinen Unterschied macht, ob man als schutzberechtigt anerkannt wird oder nicht“. Diese Darstellung ist einfach falsch: Wer als Flüchtling oder [...]