Freier Strandzutritt – Brief an Bürgermeister von Wangerland

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Freier Strandzutritt – Brief an Bürgermeister von Wangerland

20.06.2017

Weidenstr. 17

26135 Oldenburg

Herrn Bürgermeister Björn Mühlena

Helmsteder Str. 1

26434 Wangerlnd

Sehr geehrter Herr Mühlena,

wie Sie sicher wissen, vertrete ich Frau Jasmin Roos in einem Gerichtsverfahren gegen Ihre Gemeinde vor dem Bundesverwaltungsgericht, bei dem es um die freie Nutzung des Nordseestrandes auf dem Gebiet der Gemeinde Wangerland geht.

Ich schreibe Sie dieses mal aber nicht als Rechtsanwalt sondern als Landespolitiker der LINKEN an.

Ihnen wird zur Kenntnis gelangt sein, dass das Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zugelassen hat. Weiterhin werden Sie erfahren haben, dass jetzt auch der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht aus dem Bundesministerium des Inneren eine Stellungnahme abgegeben hat, die den Rechtsstandpunkt der beiden Kläger Jasmin Roos und Janto Just unterstützt.

Der Vertreter des Bundesinteresses vermisst in seiner Stellungnahme vom 30.05.2017 eine korrekte Abwägung und einen schonender Ausgleich widerstreitender Verfassungsgüter und schreibt wörtlich:

„Naheliegende Ausgleichs- und Kompromisslösungen werden nicht oder kaum erwogen. Beispielsweise hätte die Gemeinde bloß einen Teil des Strandes zum kommerziell genutzten Strandbad erklären können.“

Lässt sich auf dieser Basis nicht eine Regelung noch für diesen Sommer 2017 finden? Könnte nicht ein Vergleich geschlossen werden, der genau diese Abwägung der verschiedenen Interessen vorsieht oder will die Gemeinde in einer Situation mit dem Kopf durch die Wand, in der sich immer stärker ihre Niederlage abzeichnet?

Ein Vergleich, der die freie Strandnutzung auf einem Teil der Strände von Hooksiel und Schillig erlauben würde, könnte sofort geschlossen werden und wäre technisch auch kurzfristig umsetzbar, sodass die Erholungssuchenden noch in diesem Sommer davon profitieren könnten.

Ach wenn ich Sie nicht als Anwalt angeschrieben habe, erhält Ihr Prozessbevollmächtigter von meinem Schreiben natürlich eine Abschrift.

Mit freundlichem Gruß

2017-06-21T14:48:54+00:00