Grundsteuerreform: Hilbers „Flächen-Lage-Modell“ sozial ungerecht

Startseite/Blog/Grundsteuerreform: Hilbers „Flächen-Lage-Modell“ sozial ungerecht

Grundsteuerreform: Hilbers „Flächen-Lage-Modell“ sozial ungerecht

Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers wirbt gerade mit einem modifizierten Modell für die Erhebung der Grundsteuer. Das weicht von der gesetzlichen Bundesregelung ab, die den Wert jedes Grundstücks genau ermitteln lassen und die Steuer darauf konkret beziehen will. Abweichende Regelungen sind in den Ländern möglich, weil sich in soweit das Land Bayern im Bundesrat durchgesetzt hatte, um ein reines Flächenmodell für die Grundsteuer zu ermöglichen.

Der Hilbers-Vorschlag ist nun ein modifiziertes Flächenmodell. Er nennt es „Flächen-Lage-Modell“. Es gibt es zwei Stufen. Zunächst soll die Größe des Grundstücks und die bauliche Nutzung ermittelt werden, im zweiten Schritt dann der „innerkommunale Lage-Faktor“. So sollen die sogenannten „besseren Lagen“ geringfügig höher bewertet werden, nach diesem Modell zählt aber nicht der tatsächliche Wert der Grundstücke.

Dr. Ulrich Kriese, Sprecher der Initiative „Grundsteuer zeitgemäß“ hat jetzt in der Nord-West-Zeitung vom 11.05.20 am Beispiel Oldenburg vorgerechnet, dass der Vorschlag des Finanzministers nur neue Ungerechtigkeiten hervorbringen wird:

Das Grundsteuermodell von Minister Hilbers sieht für Oldenburg eine Aufteilung der Stadt in fünf Lagen mit den Lagefaktoren 0,8 bis 1,2 vor. Den höchsten Wert 1,2 erhielten die Grundstücke in der Altstadt, im Gerichtsviertel sowie um den Schlossgarten und Botanischen Garten. Ein beispielsweise 500 Quadratmeter großes Grundstück bekäme dort also den Lagewert 600. Demgegenüber würden die Grundstücke in den östlichen und südlichen Stadtteilen mit 0,8 bzw. 0,9 bewertet. Damit würden Grundstücke in den Toplagen nur anderthalbmal höher bewertet als solche in den preiswertesten Lagen. Tatsächlich aber spreizen die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte um mehr als das Zwanzigfache. Allein die Bodenrichtwerte in der Altstadt (vielfach um die 1000, örtlich mehr als 2000 Euro/qm) und in den südwestlich direkt angrenzenden Quartieren (500 bis 575 Euro/qm) liegen um das Zwei- bis Vierfache auseinander, trotzdem fallen sie in dieselbe Lageklasse.

Die Bodenrichtwerte im Osten und Süden liegen vielfach nur bei um die 200 bis 300 Euro/qm. Mit 0,8 und 0,9 würden Grundstücke dort viel zu hoch bewertet. Die Lagefaktoren ebnen also die wahren Verhältnisse auf dem Oldenburger Grundstücksmarkt nahezu ein. Gemessen an ihren wirklichen Werten würden Grundstücke in den hochpreisigen Lagen systematisch unterbewertet, hingegen Grundstücke in den preisgünstigen Stadtteilen entsprechend überbewertet. Deren Bewohner würden so viel Grundsteuer zu viel zahlen wie die Bewohner der teuren Lagen zu wenig.

Das Modell von Minister Hilbers ist also nichts anderes als ein erneuter Versuch, die Eigentümer besonders wertvoller Grundstücke zu priveligieren.

Hans-Henning Adler

2020-05-11T21:09:34+00:00