Bei jeder Berichterstattung über Ereignisse im Krieg Russlands gegen die Ukraine wird in den Medien gebetsmühlenartig die Bewertung „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“ hinzugefügt. Bei der Berichterstattung über die Angriffe Israels gegen den Iran waren derartige Einordnungen in den Fernsehsendungen oder den größten Tageszeitungen nicht wahrzunehmen. Was ist das für eine ungeheuerliche Doppelmoral? Dass die Angriffe Israels völkerrechtswidrig sind, ist offensichtlich. Da kann auch die Bewertung „Präventivschlag“ nicht helfen.
Nach der Charta der Vereinten Nationen sind Kriegshandlungen zwischen Staaten verboten. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Die erste gilt, wenn der Weltsicherheitsrat so etwas nach Kapitel VII beschlossen hat, die zweite Ausnahme ist das Recht der Selbstverteidigung nach Art. 51.
Zur Selbstverteidigung gehört aber ein Präventivschlag nur, wenn ein Angriff der Gegenseite „unmittelbar bevorsteht“- nachzulesen beim Wissenschaftlichen Dienst der Deutschen Bundestages WD 2- 3000-049/07. Nach diesem Völkerrechtsgutachten ist auch nicht der Besitz von Massenvernichtungswaffen oder die Verletzung eines Abrüstungsvertrages als bewaffneter Angriff zu bewerten. Im Fall Iran haben wir noch nicht einmal den Besitz von Atomwaffen (im Gegensatz zum Angreifer Israel). Es ist unfassbar: der eine völkerrechtswidrige Angriffskrieg wird mit Sanktionen bestraft, der andere mit Waffenlieferungen belohnt. Diese Heuchelei ist nicht zu überbieten.
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