Innenministerin Faeser sollte zurücktreten

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Innenministerin Faeser sollte zurücktreten

Natürlich ist die Zeitung „Compakt“ fürchterlich und enthält wahrscheinlich auch Artikel, die mit den Grundgedanken des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Dagegen vorzugehen, geht aber nur mit rechtsstaatliche Mitteln.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat mit ihrem Verbot der Zeitschrift „Compact“ gezeigt, dass sie das Grundgesetz entweder nicht kennt oder bewusst missachten will. Dort ist nämlich eindeutig geregelt, unter welchen Voraussetzungen nach Art. 9 Abs. 2 eine Vereinigung verboten werden kann, und weiter in Art. 21 unter welchen Voraussetzungen eine Partei verboten werden oder von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann und schließlich in Art. 18, welche Grundrechtseinschränkungen eine Person in Kauf nehmen muss, wenn sie die Pressefreiheit zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht. Dann kann eine Verwirkung des Grundrechts auf Pressefreiheit eintreten, die ein Verbot der Herausgabe einer Zeitung zur Folge hätte. In Art. 18 steht aber auch, dass ein so schwer wiegender Eingriff in die Pressefreiheit nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden kann.

Eine Bundesinnenministerin, die das im Grundgesetz nicht nachlesen kann oder will und sich statt dessen die Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts anmaßt, sollte zurücktreten.

Hans-Henning Adler

2024-07-21T12:49:57+00:00