Migration begrenzen – aber wie?

Startseite/Blog/Migration begrenzen – aber wie?

Migration begrenzen – aber wie?

Der BSW-Vorsitzende Fabio de Masi hatte geschrieben: „Wir kritisieren, dass unhaltbare Zustände bei der Integration von Menschen herrschen, die aufgrund der hohen Zahlen bei der unkontrollierten Migration sowie der daraus folgenden Überforderung der Kommunen häufig ohne Perspektiven in die ärmeren Stadtviertel verteilt werden. Daraus entstehen soziale Konflikte und Folgeprobleme. Gleichzeitig wird dieser unhaltbare Zustand mit dem Fachkräftemangel begründet und man pickt sich ein paar billige Arbeitskräfte heraus oder wirbt diese gezielt aus ärmeren Staaten ab. In der Gesamtschau ist dies keine sinnvolle und humane Politik.“

Bereits in unserem Europawahlprogramm hatte das BSW skizziert:
„Wir wollen unkontrollierte Migration in die EU verringern, den Schlepperbanden das Handwerk legen, Fluchtursachen wie Waffenexporte und eine unfaire Handelspolitik bekämpfen und in den Heimatländern Perspektiven schaffen, damit Integration von Schutzbedürftigen gelingen kann.“

Im Berliner Wahlprogramm 2026 heißt es:

„Ihre Stimme für das BSW in Berlin ist eine Stimme gegen die unkontrollierte Zuwanderung, die die Stadt weiterhin überfordert. Mit uns gibt es Kontrolle und Begrenzung ohne

Diskriminierung und Rassismus.“
Tatsächlich findet seit Jahren eine unkontrollierte Zuwanderung von Menschen statt, die im Rahmen der Asylverfahren nach Deutschland kommen. Hier mischen sich verschiedene Gruppen:

Die erste Gruppe sind politisch Verfolgte, die nach Art 16a Abs. 1 Des Grundgesetzes als Asylberechtigte anerkannt werden.

Die zweite Gruppe sind solche die nach Art 16a Abs. 5 GG als politisch Verfolgte nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.

Die dritte Gruppe sind subsidiär Schutzberechtigte, die nicht aus Gründen individueller Verfolgung nach Deutschland kommen, wegen der Zustände im Heimatland ( z.B. Bürgerkrieg) aber nicht zurückgeschickt werden können.

Die vierte Gruppe sind Flüchtlinge, die nach § 60 Abs. 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes auf Grund ihres individuellen Schicksals schwerer Menschenrechtsverstöße eine Bleiberecht bekommen.

Die fünfte Gruppe sind Flüchtlinge aus der Ukraine, die auf Grund einer europaweiten Regelung pauschal anerkannt werden und hier ein Aufenthaltsrecht bekommen.

Die sechste Gruppe sind die sog. Dublin-Fälle, das sind Flüchtlinge, für die eigentlich ein anderes Land der EU zuständig ist, weil sie dort zuerst ihre Fingerabdrücke hinterlassen haben. Sie müssen zum größten Teil in dieses Land ausreisen. Ausnahmen gibt es bei bestimmten Ländern, die nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kein menschenwürdiges Asylverfahren garantieren (z.B. Griechenland oder Flüchtlinge einfach nicht zurücknehmen, obwohl sie es eigentlich müssten z.B. bisher Ungarn).

Alle Übrigen müssten eigentlich ausreisen, werden auch teilweise abgeschoben, erhalten teilweise aber auch Duldungen, weil eine Abschiebung gar nicht möglich ist, z.B. weil kein Reisepass oder Passersatzpapier vorliegt oder wegen eine schwere Erkrankung die Rückführung gar nicht möglich ist. Hinzu kommen noch die Fälle, die auf Grund einer Härtefallentscheidung hier bleiben dürfen oder in Deutschland geheiratet haben oder Vater oder Mutter eines deutschen Kindes geworden sind. Auch Staatenlose können nicht abgeschoben werden.

Diese Übersicht zeigt, dass die Problematik sehr vielschichtig ist und zunächst einmal mehrere Filter geprüft werden müssen, um diejenigen auszusortieren, die letztlich ohne Aufenthaltsrecht hier sind und Deutschland als Zielland einfach nur gewählt haben, um hier ein besseres Leben zu haben, was sie zur Gruppe der Arbeitsmigranten gehören lässt.

Aber auch bei der Arbeitsmigranten muss man differenzieren, weil ein Teil von ihnen hier ja auch erwünscht ist, weil es keine ausreichenden Fachkräfte gibt ( z.B. im Pflegebereich).

Bei dieser Gemengelage muss zunächst einmal festgehalten werden, welche in der politischen Debatte genannten Lösungen tatsächlich nicht funktionieren:

„Mehr und konsequenter abschieben“ ist eine populistische Forderung, verkennt aber die tatsächlichen Schwierigkeiten, weil in einige Länder gar nicht abgeschoben werden kann oder die zwingenden Voraussetzungen (Pass oder Passersatzpapier bei der jeweiligen Person) gar nicht vorliegen. Kein Land der Erde kann gezwungen werden eine Person aufzunehmen, für die es sich nicht zuständig fühlt.

„Die Asyl- und Prüfverfahren zum Schutzstatus sollten an den EU-Außengrenzen oder in Drittländern erfolgen“ so wird es häufiger in Wahlprogrammen des BSW genannt, zuletzt auch im Berliner Wahlprogramm 2026. Das funktioniert aber nicht. Ein Drittland, das Asylbewerber, die nach Deutschland kommen wollen, aufnimmt, um dort für Deutschland Asylverfahren durchzuführen, wurde trotz intensiver Suche der Bundesregierung bislang nicht gefunden. Und wie soll ein Asylverfahren an der EU-Außengrenze stattfinden? Wer die Grenze zwischen dem europäischen Teil der Türkei und Bulgarien, zwischen Serbien und Kroatien oder zwischen Belarus und Polen überschreitet, wird sich doch wohl kaum an den offiziellen Grenzübergängen melden. Die Person wird die „grüne Grenze“ überschreiten. Diese Personen werden also letztlich doch im Zielland ankommen und dort ihren Antrag stellen, über den zunächst entschieden werden muss, und zwar in einem zweistufigen Verfahren, zunächst ob das Zielland innerhalb der EU zuständig ist und wenn eine deutsche Zuständigkeit gegeben ist, ob der Antrag begründet ist. An einer Antragstellung wird man keinen Schutzsuchenden hindern können, das ergibt sich zwingend aus dem Dubliner Abkommen. Dies ist durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen bestätigt (VG München Beschluss vom 08.08.20219 Az. M 18 E 19.32238 oder VG Berlin Beschluss vom 02.06.26 Az. VG 6L 191/25). Bis über den Antrag entschieden ist, wird man die Person auch nicht von Sozialleistungen vollständig ausschließen können. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden.

Was ist also die Lösung, wie kann man berechtigte und unberechtigte Migration abgrenzen? Dieser Fragestellung kann man sich nicht mit Forderungen nach „offenen Grenzen für alle Menschen“ entziehen – wie es Die Linken tun, weil übermäßige Migration die Kommunen überfordert, Probleme auf dem Wohnungsmarkt auslösen kann und einen Billiglohnsektor schafft, der das gesamte Lohngefüge nach unten drückt.

Das Haupthindernis zur Lösung dieser Probleme ist die Verfahrensdauer. Wenn z.B. nach einer negativen Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ein Jahr vergangen ist und das anschließende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht drei Jahre dauert, hat in der Zwischenzeit häufig eine Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse stattgefunden, die eine Abschiebung (Eintritt in das Arbeitsleben, Kinder gehen zur Schule… ) ausschließen, manchmal ist sie auch gar nicht erwünscht, weil die Person in einem Mangelberuf arbeitet.

Die wichtigste Forderung ist deshalb, die zuständigen Behörden und Gerichte (dafür sind die Länder zuständig) mit ausreichendem Personal auszustatten, um zeitnahe Entscheidungen zu ermöglichen. Dann muss es ein geordnetes Einwanderungsverfahren geben, das erwünsche Migration einfach und schnell regelt. Die demographische Entwicklung in Deutschland gebietet einen fortlaufenden Zufluss ausländischer Menschen, weil die Sterberate seit Jahren deutlich höher ist als die Geburtenrate und das Rentenversicherungssystem ohne Zuwanderung zusammenbrechen würde.

Im Übrigen gilt es Fluchtursachen zu bekämpfen: Krieg ist eine Hauptursache von Flucht. Durch verheerende Militäreinsätze, Nötigungen zum Regimewechsel und Wirtschaftsblockaden haben die USA und ihre europäischen Verbündeten besonders im Nahen und Mittleren Osten und in Afrika Millionen Menschen in die Flucht vor Krieg und Not getrieben. Durch eine auf Ausgleich und Entspannung gerichtete Änderung der Außenpolitik ließe sich das sofort ändern. Eine bundesdeutsche Friedensoffensive zur Beendigung des Krieges von Russland gegen die Ukraine könnte die Rückkehr ukrainischer Flüchtlinge fördern. Die Bundesregierung setzt aber weiter auf „Kriegstüchtigkeit“ und Waffenlieferungen zur Verlängerung des Krieges. Eine andere Außenwirtschaftspolitik ist auch nötig, die armen Ländern faire Entwicklungsmöglichkeiten garantiert und dazu beiträgt Klimakatastrophen in Entwicklungsländer zu bekämpfen, was auch millionenfache Fluchtbewegungen auslösen kann.

Hans-Henning Adler

 

2026-05-22T15:07:51+00:00