Stellen wir uns vor, es ist Krieg. Unser Land wird von einer fremden Macht angegriffen und überall werden Bomben abgeworfen. In der Forschungsabteilung einer Rüstungsfirma wird eine neuartige Flugabwehrwaffe entwickelt und als Patent angemeldet. Die Firma verkauft die Flugabwehrwaffe auch an die Regierung. Die Waffe ist auch erfolgreich. Die Produktionskapazitäten dieser Rüstungsfirma reichen aber nicht aus, flächendeckend das ganze Land mit den neuartigen Flugabwehrsystemen auszustatten und die Bevölkerung ausreichend zu schützen. Es ist doch keine Frage, wie eine zentral verwaltete Kriegswirtschaft reagieren würde. Selbstverständlich würde die Rüstungsfirma von der Regierung aufgefordert und notfalls auch gezwungen, ihr know how allen Rüstungsfirmen zur Verfügung zu stellen, wahrscheinlich auch gegen eine Entschädigung. Das durch eigene Leistung erworbene Patentrecht, welches Ausfluss des Grundrechts auf privates Eigentum ist, würde eingeschränkt.
Dass aber Grundrechte eingeschränkt werden, kommt ja häufiger vor. In Corona-Zeiten haben wir uns ja schon fast daran gewöhnt. Warum wird deshalb die Fa. Biotech also nicht auch aufgefordert, natürlich gegen eine angemessene Entschädigung, ihr Wissen allen Firmen zur Verfügung zu stellen, die in der Lage wären, den neuen Impfstoff zu produzieren, wenn sie nur die notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung hätten?
Diese Frage stellt sich nicht nur national. Sie stellt sich auch weltweit. Schließlich haben Macron und Merkel den Corona-Impfstoff schon mal als „globales öffentliches Gut“ bezeichnet . Richtig ist auch der Satz von Frau von der Leyen: „Niemand ist sicher, bis alle sicher sind.“ Warum wird entsprechend dieser Maximen nicht gehandelt? Die Regierungen von Süd-Afrika und Indien haben ja auch schon gefordert, das Patentrecht so aufzuheben, dass der Impfstoff auch in allen Ländern produziert werden kann. International konnten sie sich bislang nicht durchsetzen. Auch die Bundesregierung war dagegen.
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