Der Erfolg hat bekanntlich viele Väter. Da kann man auch ruhig mal heucheln, dass man das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgericht zum freien Strandeintritt begrüßt. Da lobt FDP-Landeschef Stefan Birkner das jetzt ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum freien Strandzutritt als „weises Urteil“ und der CDU-Tourismusexperte Axel Miesner „findet es richtig, dass Strände offen und frei nutzbar sind“.
Im Niedersächsischen Landtag hatte sich das aber noch ganz anders angehört:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/4983) und die Fraktion der LINKEN (Drs.16/5050) hatten dazu 2012 Gesetzentwürfe eingebracht, um ein Recht auf freien Strandzutritt zu ermöglichen.
In der Debatte am 14.09.2012 äußerten sich die Abgeordneten der damaligen Regierungsfraktionen dazu wie folgt:
„Frank Oester-Helweg [CDU]: Die Ursache dieses Gesetzentwurfes (gemeint Entwurf der Fraktion der Grünen) liegt in Ihrem Grundbedürfnis nach mehr Reglementierung (Beifall bei der CDU – Clemens Große Macke [CDU]: Typisch! ..und in Ihrem gestörten Verhältnis zum Eigentum, meine Damen und Herren.(Beifall bei der CDU – Clemens Große Macke [CDU]: Auch das! Gut analysiert“
und
„Hams-Heinrich Sander [FDP]: Meine Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf beraten, aber ich glaube, er gehört dahin, Herr Meyer, wo Sie viele Papiere auch hinschmeißen: in die Tonne!
(Beifall bei der FDP und bei der CDU)..“ (Seite 18394 ff. der Protokolle des Nds. Landtages 16. Wahlperiode)
In ihrer Regierungszeit von 2013-2017 haben die Grünen ihren Gesetzentwurf von 2012 allerdings auch nicht aufgegriffen.
So viel zum Thema Glaubwürdigkeit.
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