Freien Strandzgang für alle erstritten

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Freien Strandzgang für alle erstritten

Am Mittwoch, dem 13.09.17, hatte ich einen großartigen Prozesserfolg. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig konnte ich als Prozessvertreter die Klage gegen die Strandgebühr an zwei Nordseestränden gewinnen. Ein wegweisendes Urteil, weil es für den ganzen Nordseestrand Auswirkungen haben wird.

Das war der Anlass: Das Meer direkt vor der Nase, aber ein Maschendrahtzaun versperrt den Zugang zum Strand. Diese Situation ist zwei Bewohnern der Nordseeküste ein Dorn im Auge. Sie haben gegen die friesische Gemeinde Wangerland geklagt – und nun in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Recht bekommen (Az 10 C 7.16). Die Touristik GmbH Wangerlands darf nicht mehr für fast den ganzen neun Kilometer langen Strand von Tagesgästen Eintritt verlangen.

Die Gemeinde Wangerland darf nur noch für kleine Teile der Küste Eintritt verlangen: für solche, wo die Gemeinde besonderen Badegenuss schafft und eine besondere Infrastruktur bereit stellt, z.B. durch Toiletten, Kioske und Umkleidekabinen. An den anderen langen Abschnitten der beiden Strände gebe es solche Einrichtungen nicht, argumentierten die Leipziger Richter. Dort müsse freier Zugang möglich sein.

Die bisherige Regelung widerspreche Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, der die allgemeine Handlungsfreiheit vorsieht und dem Bundesnaturschutzgesetz, das das Recht, freie Landschaften zu betreten, garantiert. Die Strandabschnitte mit weniger Infrastruktur sehen die Richter als freie Landschaft. Die Richter folgen damit den Argumenten der Kläger, die vom „Grundrecht auf Naturgenuss“ gesprochen haben.

Dazu mein Kommentar: Die Prozessvertreter der Gemeinde Wangerland, unterstützt von den Vertretern des Landes Niedersachsen, haben verloren. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihnen bescheinigt, dass die Strandeintrittsgebühr, gegen die wir seit 2012 prozessieren, rechtswidrig ist. Jetzt müssen die Gemeinde Wangerland und die andern Nordseegemeinden ihre Regelungen ändern. Natürlich ist jetzt auch der Landtag gefordert, das Landesrecht anzupassen. Aber das können wir nach dem 15.10.17 mit der neuen Fraktion der Linken im Landtag ja gleich anschieben.

2017-09-17T10:50:17+00:00