An die NWZ habe ich heute den folgenden Leserbrief geschrieben:
Der Leserbriefschreiber Eberhard Kombrink beschwert sich darüber, dass in Oldenburg eine pro-palästinensische Demonstration „genehmigt“ worden ist. Hier habe der Rechtsstaat „versagt“.
Mit diesen Sätzen unterliegt Herr Kombrink einem doppelten Irrtum:
Demonstrationen müssen überhaupt nicht genehmigt werden. Sie werden angemeldet. Sie können nur verboten werden, wenn besondere Gründe dafür bestehen, z. B. eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist. Die pro-palästinensischen Demonstrationen am 21.10.23 in Oldenburg und am 28.20.23 in Wilhelmshaven waren aber nach Berichten der NWZ friedlich verlaufen.
Wenn aus der Mitte der Kundgebung der Ruf „Israel-Kindermörder“ laut geworden ist, dann ist das natürlich ein Grund den Demonstranten Einseitigkeit vorzuwerfen, weil schließlich auch 29 Kinder Opfer des Terror-Angriffs der Hamas gewesen sind. Aber Einseitigkeiten in der Darstellung sind kein Grund eine Demonstration oder Kundgebung zu verbieten, zumal nach Angaben der Organisation „Save the children“ zum dem gegenwärtigen Stand durch militärische Aktionen Israels in Gaza 3.342 Kinder ums Leben gekommen sind. Und es werden sicherlich noch viel mehr, wenn nicht endlich auf den UN-Generalsekretär Guterres gehört und ein Waffenstillstand herbeigeführt wird.
Hans-Henning Adler
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