zur Israel-Resolution des Rates am 27.11.23 – Begründung der Enthaltung

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zur Israel-Resolution des Rates am 27.11.23 – Begründung der Enthaltung

In dem vorgeschlagenen Resolutionsentwurf stehen viele richtige Sätze, denen ich ohne Vorbehalt zustimmen kann, insbesondere die schärfste Verurteilung des barbarischen Terroraktes der Hamas vom 7. Oktober. Ich mache mir keine Illusionen über die Ziele der Hamas. In der Hamas-Charta steht wörtlich: „Israel wird nur so lange existieren, bis es vom Islam zerstört wird“

Der UN-Generalsekretär Guterres hat den Terrorakt der Hamas deshalb auch schärfstens verurteilt, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass der Angriff der Hamas auf Israel „nicht im luftleeren Raum stattgefunden hat“, somit also auch eine Vorgeschichte hat.

Damit verweist er auf die Beschlüsse der Organisation, der er vorsteht. Ich nenne hier zunächst die Resolutionen des Weltsicherheitsrates, die also mit Zustimmung der USA gefasst wurden:

UN-Resolution Nr. 242 vom 22.11.1967 in der der „Rückzug der israelischen Streitkräfte aus (den) Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden“ gefordert wird,

Die Resolution 338 vom 22.10.1973 „fordert die beteiligten Parteien auf, …damit zu beginnen, die Resolution 242 (1967) des Sicherheitsrats in allen ihren Teilen durchzuführen“

Ich erinnere weiter an die Resolution 1397 vom 12.3.2002, in der eine Zwei-Staaten-Lösung vorgeschlagen wird, ebenso in der Resolution 1515 vom 12.11.2003. Diese Resolutionen werden missachtet, insbesondere durch eine aggressive Siedlungspolitik Israels immer mehr unterlaufen.

Noch deutlicher sind die Resolutionen der Vollversammlung der Vereinten Nationen z.B. vom

Resolution 58/292 vom 6.5.2004:

Dort wird. bekräftigt, dass das seit 1967 besetzte palästinensische Gebiet …den Status eines militärisch besetzten Gebiets hat, und weiter,… dass das palästinensische Volk das Recht auf Selbstbestimmung und Souveränität über sein Gebiet hat und dass die Besatzungsmacht Israel lediglich die Rechte und Pflichten einer Besatzungsmacht nach dem Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten und der Landkriegsordnung in der Anlage zum Haager Abkommen IV von 1907 hat;

Weiter wird dort die Entschlossenheit bekundet, zur Verwirklichung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes und einer gerechten und umfassenden, auf dem Verhandlungsweg herbeigeführten Friedensregelung im Nahen Osten beizutragen, deren Ergebnis zwei lebensfähige, souveräne und unabhängige Staaten – Israel und Palästina – sind, die unter Zugrundelegung des Grenzverlaufs von vor 1967 Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben.

Der UN-Generalsekretär hat auch darauf hingewiesen, das Israel das Recht hat sich zu verteidigen, allerdings nur in dem Maße, wie es das Völkerrecht erlaubt, insbesondere sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu beachten und die Zivilbevölkerung ist so weit wie möglich zu schonen.

Es gibt inzwischen mehrere Nachrichten, die bezweifeln lassen, dass das geschieht: Die Zivilbevölkerung wurde aus Nord-Gaza nach Süd-Gaza vertrieben, dort wurden sie aber auch bombardiert. Mittlerweile wurden mehr als 10.000 Zivilisten getötet, darunter sehr viele Kinder . 108 Mitarbeiter der UNO und 53 Journalisten wurden getötet. Das Gebiet mit über 2 Millionen Bewohnern wurde von jeglicher Versorgung abgeschnitten. In der von Israel besetzten West-Bank wurden seit dem 7. Oktober 150 Palästinenser getötet und nach Angaben von Amnesty International 2.070 Palästinenser ohne Anklage und ohne Prozess in sogenannte „Verwaltungshaft“ genommen.

Die Lage ist sehr schwierig und sehr komplex. Der vorliegende Resolutionsentwurf wird dem nicht gerecht. Er ist zu einseitig. Ich werde mich deshalb der Stimme enthalten. Völlig zu Recht wird in dem Resolutionsentwurf gefordert dem Antisemitismus entschieden entgegenzutreten. Man muss dem aber auch den Boden entziehen. Die von beiden Seiten immer wieder angetriebene Spirale von Hass und Gewalt muss ein Ende haben. Deshalb ist die Verlängerung und Verfestigung des aktuell erreichten Waffenstillstands mit dem Austausch von Geiseln und Gefangenen das Gebot der Stunde. Nur Verhandlungslösungen können einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten sichern.

Hans-Henning Adler

2023-11-27T15:01:03+00:00